Bitte beachtet, dass die Heckenhöhe 1,10 m nicht überschreiten darf (Gartenordnung der Gartenfreunde Bremen e.V.). Bei der Heckenbreite ist darauf zu achten, dass ein Befahren des Matrosenweges und das Begehen des Ankerweges ohne störende Heckenäste gewährleistet ist.
Der Heckenschnitt in Bremer Kleingärten ist nicht betroffen vom Schneideverbot zwischen dem 01. März und 30. September - die Kleingartenhecken stellen im eigentlichen Sinne keine freie Natur dar. Aber: es ist klar, dass auch bei einem Schnitt nach "Johanni" darauf zu achten ist, dass in der Hecke kein besetztes Brutgelege vorhanden ist! Und der Schnitt dann gegebenenfalls um ein paar Tage verschoben werden muß!
Die Pflege sowohl des Streifens zwischen Hecke und Weg als auch der Gehwegplatten obliegt dem „Anrainer“. Beides – Grünstreifen und Gehwegplatten – sind Visitenkarten der anliegenden Gärten!
Und nur noch einmal zur Erinnerung: die Kennzeichnung der Gartenpforte mit Namen, Gartenweg und Parzellennummer ist Pflicht (ebenfalls Gartenordnung der Gartenfreunde Bremen e.V.)!